Anzeige Neu: Müller und Poppinga, Pflegeberatung & Alltagsbegleitung

| 29.08.2024 23:00 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Die Pflegefachkräfte Hanna Poppinga (rechts) und Beatrix Müller bieten ab dem 1. September eine Pflegeberatung und Alltagsbegleitung für den Landkreis Leer an. Fotos: Schlangen
Die Pflegefachkräfte Hanna Poppinga (rechts) und Beatrix Müller bieten ab dem 1. September eine Pflegeberatung und Alltagsbegleitung für den Landkreis Leer an. Fotos: Schlangen
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Die beiden Pflegefachkräfte bieten ihre Dienstleistungen ab dem 1. September für den Landkreis Leer an.

Rhauderfehn / CWA - Ab dem 1. September bieten Hanna Poppinga und Beatrix Müller eine Pflegeberatung und Alltagsbegleitung für den Landkreis Leer an. Beide sind Pflegefachkräfte, die viele Jahre in ambulanten Pflegediensten tätig waren. Durch umfassende Weiterbildungen haben sie sich für die Beratungstätigkeit qualifiziert. Hanna Poppinga wohnt in Leer und wird zukünftig den Stadtbezirk Leer und Umgebung betreuen. Beatrix Müller berät die Klienten in Rhauderfehn, wo sie auch wohnt, und in den umliegenden Ortschaften.

Nach Paragraf 37.3 des Sozialgesetzbuches XI sind Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, dazu verpflichtet, in bestimmten Zeiträumen ein Gespräch mit einem Pflegeberater in ihrem Zuhause zu führen: bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Auch die Klienten mit Pflegegrad 1 haben bei Bedarf einen Anspruch auf eine Pflegeberatung.

Der Beratungsbesuch ist eine wertvolle praktische und fachliche Unterstützung, die speziell darauf abzielt, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die Klienten bestmöglich zu unterstützen. „Wir übernehmen diese Tätigkeit bei denjenigen, die nur Pflegegeld und keine anderen Leistungen von der Pflegekasse bekommen, zu denen aber kein Pflegedienst kommt. Denn auch dort muss das häusliche Umfeld begutachtet und festgestellt werden, ob die körperliche Pflege sichergestellt ist“, berichtet Beatrix Müller.

Nach Paragraf 37.3 des Sozialgesetzbuches XI sind Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, dazu verpflichtet, in bestimmten Zeiträumen ein Gespräch mit einem Pflegeberater in ihrem Zuhause zu führen.
Nach Paragraf 37.3 des Sozialgesetzbuches XI sind Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, dazu verpflichtet, in bestimmten Zeiträumen ein Gespräch mit einem Pflegeberater in ihrem Zuhause zu führen.

„Wir beurteilen auch, ob eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) erforderlich ist und sind auf Wunsch bei der Antragstellung auf Höherstufung des Pflegegrades behilflich“, so Hanna Poppinga.

Angeregt werden falls erforderlich weitere Maßnahmen wie zum Beispiel eine Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Zudem prüfen die beiden Pflegeberaterinnen, ob die vorhandenen Hilfsmittel ausreichen oder ob der Bedarf höher ist. Denn Pflegehilfsmittel wie Rollatoren, Pflegebetten, Sitzhilfen oder Hausnotrufsysteme dienen dazu, den Alltag der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu Hause leichter zu gestalten. Sie unterstützen dabei, dass der Klient weiterhin so selbstbestimmt wie möglich in seinen eigenen vier Wänden leben kann.

„Natürlich führen wir für die Klienten auch Telefongespräche, beispielsweise mit Sanitätshäusern und Pflegekassen, um bestimmte Dinge zu klären und zu regeln“, sagt Beatrix Müller.

Patienten und deren Angehörige können ab sofort Beratungstermine mit den beiden Expertinnen vereinbaren. Hanna Poppinga, Telefon 01520/3203744, und Beatrix Müller, Telefon 01520/3896551, sind montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr erreichbar.