Osnabrück Kurzer Spaß, lange Reue: Warum Sex während der Verlobungszeit früher teuer werden konnte

Ronald Feisel
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Von Ronald Feisel
| 03.09.2024 14:30 Uhr | 0 Kommentare
Das ehemalige Kranzgeld-Gesetz ermöglichte Frauen Schadensersatz von bis zu 15.000 Reichsmark, wenn sie nach Geschlechtsverkehr in der Verlobungszeit verlassen wurden. Foto: dpa/Sonja Wurtscheid
Das ehemalige Kranzgeld-Gesetz ermöglichte Frauen Schadensersatz von bis zu 15.000 Reichsmark, wenn sie nach Geschlechtsverkehr in der Verlobungszeit verlassen wurden. Foto: dpa/Sonja Wurtscheid
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Kurios, aber wahr: Einst forderte das Bürgerliche Gesetzbuch von Männern „Kranzgeld“, wenn sie eine Verlobung nach dem ersten Geschlechtsverkehr lösten. Warum dieses Gesetz bis 1998 Bestand hatte und wie es sich auf die Rechtsprechung auswirkte, erfahren Sie hier. Teil 38 unserer Sommerreihe „Verrückte Geschichte(n)“.

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