Musik im Wahlkampf Grönemeyer verbietet auch Grünen Song-Nutzung

dpa
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Von dpa
| 08.11.2024 12:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Musikstar Herbert Grönemeyer verbietet der CDU die Nutzung des Songs „Zeit, dass sich was dreht“ (Archivbild) Foto: Robert Michael/dpa
Musikstar Herbert Grönemeyer verbietet der CDU die Nutzung des Songs „Zeit, dass sich was dreht“ (Archivbild) Foto: Robert Michael/dpa
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Herbert Grönemeyer hat der CDU untersagt, seinen Song für Wahlkampfzwecke zu nutzen. Jetzt summt Robert Habeck von den Grünen diese Melodie – der Musikstar reagiert prompt.

Musikstar Herbert Grönemeyer verbietet nach der CDU auch den Grünen, seinen Hit „Zeit, dass sich was dreht“ für den Wahlkampf zu nutzen. Grönemeyers Medienanwalt Christian Schertz teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Wir haben heute auch die Partei Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Habeck aufgefordert, es in Zukunft zu unterlassen, Lieder von Herbert Grönemeyer und hier konkret das Lied „Zeit, dass sich was dreht“ für Wahlkampfzwecke zu nutzen.“ 

Sein Mandant habe da eine klare Haltung und „wünscht grundsätzlich nicht, dass seine Person oder seine Lieder von politischen Parteien, noch dazu ohne seine Zustimmung, für jegliche Art von Wahlwerbung vereinnahmt werden“.

Habeck summt

Habeck will die Grünen als Kanzlerkandidat in den Wahlkampf führen. Das wurde am Vormittag bekannt. Den Schritt hatte er davor auf der Plattform X angedeutet. Fast sechs Jahre nach seinem Abschied von Twitter und Facebook meldete er sich in den sozialen Medien zurück. In einem seiner X-Posts ist Habeck zu sehen, wie er ein Textmanuskript redigiert. Im Hintergrund steht ein Kalender, auf dem der 8. November, also der heutige Freitag, rot umrandet ist. Dazu summt er die Melodie des Grönemeyer-Hits „Zeit, dass sich was dreht“.

Die Grünen ließen eine Anfrage der dpa zu Schertz‘ Aufforderung zunächst unbeantwortet. Am frühen Nachmittag war der Post noch unverändert online – inklusive summendem Habeck. 

Bereits Ärger für die CDU

Mit dem Song, den Habeck wählte, hatte sich unlängst die CDU Ärger eingehandelt. Grönemeyer hatte die Nutzung über seinen Anwalt Schertz verboten. Der Anlass: Ende Oktober hatte die Jugendorganisation Junge Union (JU) bei ihrem Treffen in Halle in Sachsen-Anhalt während des Einlaufens des Unions-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz in den Saal den Grönemeyer-Song abspielen lassen – dazu wurde anmoderiert: „Begrüßt mit mir den nächsten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland“. 

Nach dem Verbot durch Grönemeyer veränderte die CDU ein Youtube-Video von dem Merz-Auftritt, das Lied ist nicht mehr zu hören. Die CDU äußerte sich auf Nachfragen der dpa nicht zu Grönemeyers Verbot.

Der 68 Jahre alte Star hatte den Song 2006 auf den Markt gebracht und er wurde damals zur Fußball-Weltmeisterschaft-Hymne. Der Musikstar und Rapper $oho Bani interpretierten nach Jahren gemeinsam das Lied neu. Der Rap-Remix erschien dieses Jahr und kletterte zur Fußball-Europameisterschaft die Charts hoch. Diese neue Version war beim JU-Treffen eingespielt worden.

Der Rechtsrahmen

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – kurz GEMA – kümmert sich um Urheberrechte für Musiker und hatte auf dpa-Anfrage mitgeteilt, dass Parteien für ihre Veranstaltungen wie jeder andere Veranstalter auch Musik einsetzen dürfen. Eine Partei müsse vorher den Künstler oder eine Band nicht extra um Erlaubnis fragen. 

„Wenn ein Urheber nicht möchte, dass sein Werk auf einer bestimmten politischen Veranstaltung genutzt wird, muss er selbst oder sein Musikverlag dagegen vorgehen“, heißt es weiter. Ab wann eine Musiknutzung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstelle und damit von einem Urheber angegriffen werden könne, lasse sich nicht pauschal sagen. Das sei eine Frage des Kontextes und des Einzelfalls.

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