Anrufe bei Auricher Polizei Beschwerden über zu früh gezündetes Feuerwerk
Bei der Auricher Polizei haben sich Bürger über zu früh gezündetes Feuerwerk beschwert. Die Polizei geht solchen Fällen nach. Für die Verursacher kann das Folgen haben.
Ostfriesland - In Aurich hat es am Samstag, 28. Dezember 2024, und in der Nacht zum Sonntag mehrere Anrufe von Bürgern bei der Polizei gegeben, die unerlaubtes Abbrennen von Feuerwerk meldeten. Wie die Beamten mitteilten, suchten sie viele der gemeldeten Orte auf. Die Polizei weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2, also klassischen Silvesterböllern, -raketen, -batterien und Ähnliches nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen. Bei der Polizeiinspektion Leer/Emden gab es bisher keine größeren Beschwerden.
In anderen Teilen Niedersachsen war die Polizei wegen unerlaubter Böllerei unterwegs. In Lüneburg warfen unbekannte Jugendliche Polizeiangaben zufolge einer Frau einen Böller vor die Füße und die 42-Jährige erlitt durch die Explosion einen kurzzeitigen Hörverlust.
Feuer in Rotenburger Fußgängerzone
In Rotenburg (Wümme) musste die Feuerwehr eine brennende Markise in der Fußgängerzone löschen und verhinderte ein Übergreifen auf das Gebäude. Nach Angaben der Polizei war direkt zuvor beobachtet worden, wie aus einem Auto in unmittelbarer Nähe Silvesterfeuerwerk gezündet und geworfen wurde.
In Achim gerieten zwei Altkleidercontainer in Brand, nachdem mutmaßlich Silvesterböller hineingeworfen wurden. Die Feuerwehr löschte den Brand.
Im gesamten Landkreis Peine gab es am Wochenende eine Vielzahl von Einsätzen wegen verfrühten Böllerns, wie die Polizei mitteilte. Die Beamten erteilten etwa Platzverweise, nachdem 14 Personen - die meisten von ihnen Heranwachsende - ihre neu erworbenen Böller auf einem Parkplatz in einem Gewerbegebiet in Peine gezündet hatten. Verletzte oder Schäden gab es wegen der Feuerwerkskörper im Einsatzgebiet der Peiner Polizei zunächst nicht.
Feuerwerk: Tipps zum sicheren Böllern
Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim hat in einer Pressemitteilung auf die Gefahren des unsachgemäßen Umgangs mit Feuerwerk hingewiesen. Wie die Polizei mitteilte, sollten ausschließlich zugelassene Produkte mit CE-Kennzeichnung verwendet werden. Illegale oder selbst gebaute Böller stellen ein erhebliches Risiko für die Gesundheit dar.
Die Polizei bittet darum, folgende Hinweise zu beherzigen:
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper sicher auf und zünden Sie diese nur im Freien.
- Raketen starten Sie am besten aus standsicheren Vorrichtungen, wie leeren Glasflaschen.
- Fehlzündungen sollten niemals erneut angezündet werden, entsorgen Sie diese stattdessen fachgerecht.
- Achten Sie darauf, Feuerwerk nicht in Richtung von Personen, Tieren oder Gebäuden zu werfen.
Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist nicht nur zeitlich auf Silvester und Neujahr beschränkt. Es ist auch nicht überall erlaubt. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie denkmalgeschützten Gebäuden gilt ein striktes Verbot. Die Polizei empfiehlt, sich zudem über spezielle lokale Regelungen zu informieren, um Bußgelder zu vermeiden.
Mit Material von DPA und mit Unterstützung von KI.