Hamburg Alleingelassen in den schwersten Stunden: Wann bricht das Tabu Fehlgeburt?

Julia Falkenbach
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Von Julia Falkenbach
| 05.01.2025 11:00 Uhr | 0 Kommentare
Die Beisetzung eines toten Kindes ist ab der 24. Schwangerschaftswoche verpflichtend. Foto: Imago images/Christof Köpsel
Die Beisetzung eines toten Kindes ist ab der 24. Schwangerschaftswoche verpflichtend. Foto: Imago images/Christof Köpsel
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Heute eine Fehlgeburt, morgen zurück an den Schreibtisch: Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt haben, haben keinen Anspruch auf Mutterschutz. SPD, Grüne, FDP und Union wollen den Mutterschutz ausweiten – ein überfälliger Schritt, der doch nicht weit genug geht.

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