Schweigegeld-Prozess Berufungsrichterin bestätigt Strafmaßverkündung gegen Trump
Trumps Anwälte wollen verhindern, dass am Freitag die Strafe gegen den designierten US-Präsidenten im Schweigegeld-Prozess bekannt wird. Nun hat auch eine Berufungsrichterin diesen Wunsch abgelehnt.
Donald Trumps Anwälte sind mit einem weiteren Versuch gescheitert, die Strafmaßverkündung im New Yorker Schweigegeld-Prozess am Freitag zu verhindern. Berufungsrichterin Ellen Gesmer lehnte ein entsprechendes Gesuch nach einer knappen Verhandlung ab. Am Montag hatte der mit dem Fall betraute Richter Juan Merchan Trump ebenfalls abgewiesen. Nun könnte der designierte US-Präsident noch weitere höhere Gerichte anrufen, damit die Verkündung der Strafe nicht wie geplant an diesem Freitag (10. Januar) stattfindet - zehn Tage vor der erneuten Amtseinführung des Republikaners.
Laut Medienberichten hatten die Anwälte in der Berufungsverhandlung argumentiert, dass für US-Präsidenten Immunität gelte. Gesmer habe geantwortet, dass dies designierte Präsidenten nicht umfasse, schrieb die „New York Times“.
In dem Prozess ging es um die illegale Verschleierung von 130.000 Dollar Schweigegeld, die Trump an die Pornodarstellerin Stormy Daniels zahlen ließ - nach Überzeugung des Gerichts mit dem Ziel, sich Vorteile im Wahlkampf 2016 zu verschaffen. Geschworene in New York befanden Trump Ende Mai in 34 Anklagepunkten für schuldig.
Unmittelbare Auswirkungen auf Trumps Präsidentschaft dürfte die Strafe indes nicht haben. Richter Merchan hatte bereits angedeutet, dass er nicht dazu tendiere, eine Haftstrafe gegen ihn zu verhängen. Ursprünglich hätte das Strafmaß schon Mitte September verkündet werden sollen. Dann aber hatte Merchan einem Antrag Trumps stattgegeben, die Strafe erst nach der Präsidentenwahl bekanntzugeben. Eine Strafmaßverkündung für einen designierten Präsidenten hat es in der Geschichte der USA noch nie gegeben.