Termine stehen fest Strauchschnitt im Landkreis Leer wird abgeholt

| 04.03.2025 14:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Dennis Hinders (links) und Achim Vehndel sammeln Strauchschnitt ein. Foto: Landkreis Leer
Dennis Hinders (links) und Achim Vehndel sammeln Strauchschnitt ein. Foto: Landkreis Leer
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Bis Ende Februar durften Sträucher und Gehölze zurückgeschnitten werden. Bis Anfang Oktober darf das nun nicht mehr. Der Strauchschnitt wird jetzt kostenlos abgeholt. Das sind die Termine.

Landkreis Leer - In vielen Gärten wurden in den vergangenen Wochen Gehölze und Sträucher zurückgeschnitten. Seit dem 1. März ist dies grundsätzlich nicht mehr erlaubt. „Gehölze und Sträucher stellen insbesondere im Frühjahr einen wichtigen Lebensraum für wildlebende Tiere dar“, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises Leer. Sie suchen beispielsweise Schutz in Hecken und ziehen ihre Jungen auf. Daher gilt schon länger das Gesetz, dass ein Strauchschnitt nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt ist.

Der Landkreis verweist daher darauf, dass ab dem 1. März bis zum 30. September Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt, wie beispielsweise der Rückschnitt des jährlichen Zuwachses an Hecken und das Ausdünnen von Obstbäumen, sei zulässig.

Abholung von Garten- und Strauchschnitt

Der im Garten anfallende Baum- und Strauchschnitt kann gebündelt zur kostenlosen Abholung bereitgelegt werden. Die Termine sind:

  • Gemeinde Rhauderfehn: 10. März 2025
  • Gemeinde Ostrhauderfehn: 11. März 2025
  • Gemeinde Westoverledingen (nördlich): 12. März 2025
  • Gemeinde Westoverledingen (südlich): 13. März 2025
  • Samtgemeinde Jümme: 14. März 2025
  • Gemeinde Jemgum und Teile der Gemeinde Bunde (Dollart, teilweise Bunderhee): 17. März 2025
  • Gemeinde Bunde: 18. März 2025
  • Stadt Weener: 19. bis 21. März 2025
  • Samtgemeinde Hesel: 24. März 2025
  • Gemeinde Uplengen: 25. März 2025
  • Gemeinde Moormerland: 26. bis 28. März 2025
  • Stadt Leer: 24. bis 28. März 2025 (separat am Tag der Hausmüllabfuhr)
  • Insel Borkum: 24. bis 28. März 2025 (separat am Tag der Hausmüllabfuhr)

Um Abfuhrprobleme zu vermeiden, sind die gebündelten Sträucher und Äste gut sichtbar am Abfuhrtag bis 6 Uhr so am Straßenrand hinzulegen, dass der öffentliche Verkehr nicht behindert wird.

Die Regeln

Es werden nur gebündelte Sträucher und Äste (maximal 15 Zentimeter Durchmesser) mit einer maximalen Länge von zwei Metern mitgenommen, teilt der Landkreis Leer mit. Jedes Bündel darf nicht mehr als 50 Kilogramm wiegen. „Baumstubben, Gartenabfälle in Säcken sowie zu dicke Baumstämme werden nicht mitgenommen“, heißt es weiter. Von der Abfuhr ausgeschlossen sei Strauchschnitt aus Gartenbaubetrieben, Baumschulen und von gewerblich genutzten Grundstücken. Wichtig sei zudem, zum Bündeln des Materials nur Stroh- oder Bastband (kein Kunststoff) zu verwenden.

Im Kompostwerk in Breinermoor werde das Strauchgut zusammen mit den Grünabfällen aus der Sackabfuhr zu „Leeraner Kompost“ verwertet.

Die genauen Termine für die einzelnen Ortschaften kann man auch unter www.all-leer.de abrufen. Für weitere Auskünfte steht die Abfallberatung unter der kostenlosen Servicenummer 0800/9252423 zur Verfügung.

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