Hannover  Tanzverbot an Ostern: Diese Regeln gelten in Niedersachsen und Bremen

Jakob Patzke
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Von Jakob Patzke
| 14.04.2025 12:00 Uhr | 0 Kommentare
Die Tanzfläche muss an Karfreitag leer bleiben - an dem „stillen Feiertag“ gilt ein Tanzverbot. Foto: IMAGO/Panthermedia
Die Tanzfläche muss an Karfreitag leer bleiben - an dem „stillen Feiertag“ gilt ein Tanzverbot. Foto: IMAGO/Panthermedia
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Jedes Jahr zu Ostern gibt es bei feierfreudigen Menschen Empörung über das Tanzverbot. Dabei legt jedes Bundesland unterschiedliche Regeln fest, wann und wo gefeiert werden darf. Was in Bremen und Niedersachsen gilt.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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