Berlin  Gerichte entscheiden: Keine generelle Mitschuld für Radfahrer ohne Helm bei Unfällen

Maik Heitmann
|
Von Maik Heitmann
| 22.04.2025 08:00 Uhr | 0 Kommentare
Wer einen Fahrradhelm trägt, schützt sich vor schweren Kopfverletzungen. Wie sieht das rechtlich aus, gibt es da auch Vorteile? Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer
Wer einen Fahrradhelm trägt, schützt sich vor schweren Kopfverletzungen. Wie sieht das rechtlich aus, gibt es da auch Vorteile? Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer
Artikel teilen:

Die Radsaison 2025 startet – und mit ihr die alte Debatte: Helm ja oder nein? Eine Pflicht gibt es in Deutschland nicht. Doch kann fehlender Kopfschutz bei einem Unfall eine Mitschuld bedeuten? Deutsche Gerichte differenzieren hier.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Artikel freischalten
Schnell bestellt – jederzeit kündbar.
  • Voller Zugriff auf ga-online.de
  • 700+ neue Artikel pro Woche
  • GA-App inklusive
PayPal Logo
SEPA Logo
3 Monate je
1€
statt 9,90 €
Du hast bereits ein GA-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle