Osnabrück Sexueller Missbrauch: Nur Schmerzensgeld? Die Kirche hat noch eine andere Pflicht


Sein Bistum obsiegte vor Gericht: der katholische Essener Bischof Franz-Josef Overbeck. Foto: dpa/Marcel Kusch
Das Landgericht Essen hat entschieden: Ein Missbrauchsopfer bekommt keine 300.000 Euro Schmerzensgeld vom katholischen Bistum Essen. Juristisch ist das nachvollziehbar. Trotzdem heißt das nicht, dass die Kirche im fraglichen „Fall H.“ nun einen Freifahrtschein hat.
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