Aurich
Auf Prügel gegen Polizei folgt immer ein Urteil

Verfahren wegen Widerstands gegen Beamte enden stets mit Verhandlung oder Strafbefehl. Im Unterschied zu anderen Delikten werden die Ermittlungen in solchen Fällen nicht eingestellt. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Klaus Visser.
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