Aurich

Auf Prügel gegen Polizei folgt immer ein Urteil

Karin Lüppen
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Von Karin Lüppen
| 18.02.2010 06:00 Uhr | 0 Kommentare
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Verfahren wegen Widerstands gegen Beamte enden stets mit Verhandlung oder Strafbefehl. Im Unterschied zu anderen Delikten werden die Ermittlungen in solchen Fällen nicht eingestellt. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Klaus Visser.

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