Westoverledingen
Kein Schadensersatz für Theo Eden

Das Landgericht in Oldenburg wies am Freitag die Zivilklage des Ex-Müsing-Chefs gegen seinen ehemaligen Geschäftsführer ab. Der frühere Angestellte habe dem Ihrhover Unternehmer nicht in sittenwidriger Absicht persönlich schaden wollen, entschied der Richter.
Lesedauer des Artikels: ca. 1 Minute
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit GA+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden